Diese AGB gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der Elvetic GmbH, insbesondere in den Bereichen Videoproduktion, Social-Media-Content, Marketing, technischer Support und Beratung. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn in der Offerte, Auftragsbestätigung oder einer anderen Vereinbarung auf sie hingewiesen wird und der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit erhält, sie einzusehen. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Zusage, digitale Signatur oder durch übereinstimmendes schlüssiges Handeln zustande.
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese AGB richten sich primär an Geschäftskunden (B2B). Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte oder einem Vertrag haben Vorrang.
1. Geltung und Vertragsschluss
2. Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzaufwand
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte beziehungsweise Leistungsbeschreibung. Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwand nach der Beauftragung werden nach effektivem Aufwand oder gemäss Zusatzofferte verrechnet. Vereinbarte Termine können sich dadurch verschieben.
3. Preise, Kontingente und Zahlung
- Preischarakter: Preisangaben können als Fixpreis oder als Schätzung des voraussichtlichen Aufwands (Richtwert) ausgewiesen sein. Massgebend ist die Offerte.
- Zusatzaufwand: Zusätzliche Stunden, Sonderwünsche oder kurzfristige Mehraufgaben werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
- Kontingente und Abonnemente: Stundenkontingente gelten ausschliesslich für die jeweilige Abrechnungsperiode. Nicht genutzte Stunden oder Kontingente verfallen ersatzlos und werden nicht übertragen.
- Vorauszahlung: Kontingent- und Abo-Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich oder quartalsweise im Voraus fakturiert.
- Anpassung: Anpassungen des Kontingents oder Leistungsumfangs sind quartalsweise nach Absprache möglich.
- Optionale Zusatzleistungen: Branchenexklusivität sowie Expressleistungen (3 Tage, 7 Tage oder 24 Stunden) können separat offeriert werden.
- Währung und MWST: Sämtliche Preise verstehen sich in CHF. Eine gesetzlich geschuldete MWST wird zusätzlich ausgewiesen. Massgebend sind die Angaben in der jeweiligen Offerte oder Rechnung.
- Zahlungsbedingungen für Projekte: Grundsätzlich nach Abnahme; je nach Projekt kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden. Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Verzugszins: 5 % pro Jahr ab Fälligkeit.
- Mahnwesen: Erste Mahnung nach 30 Tagen, weitere in angemessenen Abständen; ab 60 Tagen können Inkasso oder Betreibung eingeleitet werden.
4. Korrekturen, Abnahme und Erfüllung
- Die Anzahl inkludierter Korrekturrunden richtet sich nach der Offerte. Weitere Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet.
- Nach Übergabe hat der Kunde allfällige Mängel innert angemessener Frist schriftlich zu rügen. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.
- Nach Abnahme und erfolgreicher Durchführung der vereinbarten Leistungen gilt der Auftrag als erfüllt.
5. Stornierungen und Terminverschiebungen
- Bei einer Absage mehr als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des für den betroffenen Termin oder Leistungsteil vereinbarten Nettohonorars.
- Bei einer Absage zwischen 7 Kalendertagen und 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50 % dieses Nettohonorars.
- Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 80 % dieses Nettohonorars.
- Nachweislich bereits erbrachte Leistungen, nicht mehr stornierbare Drittkosten und Spesen werden zusätzlich nach effektivem Aufwand verrechnet, soweit sie nicht bereits in der Stornierungsentschädigung enthalten sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Mitwirkungspflichten und sensible Daten
- Der Kunde stellt alle notwendigen Zugänge, Materialien, Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereit.
- Verspätete Mitwirkung kann Termine verschieben und Mehraufwand auslösen.
- Der Kunde klärt vorgängig, ob die Elvetic GmbH Zugriff auf sensible oder besonders geschützte Daten erhält, und stellt sicher, dass ein solcher Zugriff rechtlich zulässig ist.
7. Inhalte, Rechte Dritter und Referenzen
- Der Kunde ist verantwortlich für die rechtmässige Nutzung aller Inhalte, insbesondere Bilder, Marken und abgebildete Personen, sowie für die Einhaltung von Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechten.
- Die Elvetic GmbH wird von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Elvetic GmbH darf erstellte Inhalte zu Referenz- und Portfoliozwecken verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
8. Nutzungsrechte
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde eine einfache, nicht exklusive Lizenz für die vereinbarten Zwecke.
- Urheberrecht und Projektdateien verbleiben bei der Elvetic GmbH, sofern nicht anders vereinbart.
- Drittlizenzen gelten nur im jeweiligen Lizenzumfang des Anbieters.
9. Rohmaterial und Archivierung
- Rohmaterial wird 30 Tage gespeichert, sofern nicht anders vereinbart.
- Eine längere Aufbewahrung oder Herausgabe erfolgt gegen Aufpreis.
10. Reiseaufwand und Spesen
- Reiseaufwand: CHF 0.80 pro Kilometer als Pauschale nach Distanz, unabhängig von Stau oder Wartezeiten.
- ÖV, Flug und Hotel: effektive Kosten gemäss Beleg.
11. Technischer Support, Remote-Zugriff und Sicherheit
- Support erfolgt nach bestem Wissen und nach üblichen Standards. Für die fehlerfreie Funktion von Fremdsystemen wird keine Garantie übernommen.
- Remote-Support erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Datensicherungen vorhanden sind und nur die für den Auftrag notwendigen Zugriffe gewährt werden.
- Sicherheitsrelevante Leistungen wie Sicherheitsanalysen, Audits, System-Hardening, Firewall- oder VPN-Konfiguration, Benutzer- und Rechteverwaltung, Patch-Management, Monitoring, Angriffserkennung, Incident Response oder Backup- und Wiederherstellungskonzepte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde für Betrieb, Wartung, Zugriffsschutz, Datensicherheit und Systemsicherheit seiner PCs, Server, Netzwerke, Software- und Cloud-Systeme verantwortlich. Zwingende gesetzliche und ausdrücklich übernommene vertragliche Pflichten der Elvetic GmbH bleiben vorbehalten.
12. Gewährleistung und Haftung
- Nachbesserung ist die primäre Gewährleistung.
- Die Elvetic GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die sie rechtswidrig vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
- Für externe Plattformfehler, Social-Media-Ausfälle oder technische Störungen ausserhalb ihres Einflussbereichs übernimmt die Elvetic GmbH keine Haftung.
13. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Elvetic GmbH. Bearbeitet die Elvetic GmbH Personendaten im Auftrag des Kunden, regeln die Parteien die erforderlichen Weisungen, Vertraulichkeit, Datensicherheit, Unterbeauftragung sowie Unterstützungspflichten in einer Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung, soweit dies nach dem anwendbaren Datenschutzrecht erforderlich ist.
14. Höhere Gewalt
Kann eine Partei ihre Verpflichtungen aufgrund eines unvorhersehbaren und trotz angemessener Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisses ausserhalb ihres Einflussbereichs vorübergehend nicht erfüllen, wird die betroffene Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung ausgesetzt. Dazu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, länger dauernde Strom- oder Netzausfälle und erhebliche Störungen externer Infrastrukturen zählen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei so rasch wie zumutbar. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
15. Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht; E-Mail genügt.
- Massgebend ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen für ein laufendes Vertragsverhältnis gelten nur, wenn beide Parteien ihnen zustimmen.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
- Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, die zuständigen Gerichte am Sitz der Elvetic GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.